Nach 3 Lesungen im Deutschen Bundestag ist heute der aus dem Bundesrat hervorgegangene Gesetzesentwurf zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht mit Änderungsanträgen der 🚦-Koalition beschlossen wurde. Konkret wurde der Paragraf 32 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) um einen Absatz zu hybriden beziehungsweise virtuellen Mitgliederversammlungen ergänzt. Aus der Corona-Sonderregelung sind nun erfreulicherweise dauerhafte und rechtssichere Rahmenbedingungen entstanden.
Diese umfassenden Ergänzungen sind für alle Vereine in Südthüringen und bundesweit sehr gute Nachrichten. Da unsere Vereine von einem breiten und leidenschaftlichen Engagement seiner Mitglieder getragen werden, ist es äußerst wichtig, dass wir mit diesem Beschluss die Arbeit an der Basis erleichtern, flexibilisieren und somit mehr #Teilhabe ermöglichen.
Neben der Teilnahme über Videokonferenzen haben Vereinsmitglieder nun auch die Möglichkeit, per Chat, Telefonkonferenz oder Abstimmung per E-Mail aktiv an der Vereinsgestaltung mitzuwirken und mitzubestimmen. Die Digitalisierung des Vereinsrechts bezieht sich nicht nur auf den Vereinsvorstand, sondern auch auf alle weiteren Einberufungsorgane. Eine Satzungsänderung ist weder für eine hybride noch für eine rein virtuelle Sitzung notwendig. Damit geben wir den Vereinen die größtmögliche Freiheit, für sich selbst zu entscheiden, welche Form für sie am praktikabelsten.